Die Organisation - Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste willensbildende Organ der GmbH und wird durch die Gesamtheit der Gesellschafter gebildet. Sie ist für alle Gesellschaftsangelegenheiten zuständig, die ihr nicht im Gesetz oder durch den Gesellschaftsvertrag entzogen oder anderen Organen zugewiesen sind.
Die Generalversammlung der KAGes besteht aus dem Alleingesellschafter Land Steiermark. Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der zuständige politische Referent der Stmk. Landesregierung oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter. Der Generalversammlung kommt die Wahrnehmung der grundsätzlichen gesundheits- und krankenanstaltenpolitischen Dimension zu; diese umfaßt kurz-, mittel- und langfristige generelle Zielsetzungen entsprechend einem Gesundheits- und Krankenanstaltenplan.






