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Rechte und Pflichten

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Wir begnügen uns aber nicht mit den gesetzlichen Mindestanforderungen, sondern sind um eine ständige Fortentwicklung zugunsten des Patienten bemüht.
Ihre Rechte sind:
- Recht auf Wahrung von Persönlichkeitsrechten
- Recht auf ärztliche Behandlung und Pflege
- Recht auf Aufklärung und Selbstbestimmung
- Recht auf Information
- Pflichten der Patienten
Recht auf Wahrung von Persönlichkeitsrechten
- Alle in einer Krankenanstalt tätigen Personen sind zur Verschwiegenheit über alle die Krankheit von Patienten betreffenden Umstände sowie über die persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Verhältnisse verpflichtet. Auf Wunsch des Patienten können Mitarbeiter von dieser Verschwiegenheitspflicht entbunden werden.
- Liegt keine ausdrückliche widersprechende Erklärung vor, können Verstorbenen Organe zum Zweck der Transplantation entnommen werden und so hilfsbedürftigen Menschen das Leben retten (nähere Informationen zur Organspende).
- Auf Wunsch wird Ihnen seelsorgerische Betreuung ermöglicht.
- Die Wahrung der Intimsphäre ist auch in Mehrbetträumen sicherzustellen (etwa durch Aufstellen von Paravents).
- Bei stationärer Versorgung von Kindern ist eine möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume sicherzustellen.
- In Krankenhäusern ist ein würdevolles Sterben und bei Sterbenden die Kontaktmöglichkeit mit Vertrauenspersonen sicherzustellen. Diese Möglichkeit gilt abseits aller Besuchszeiten zu jeder Zeit.
- Kann ein Patient nicht sich selbst überlassen werden bzw. ist seine Übernahme durch Angehörige nicht sichergestellt, ist der Träger der Sozialhilfe rechtzeitig von der bevorstehenden Entlassung zu informieren.
Recht auf ärztliche Behandlung und Pflege
- Für die ärztliche Behandlung und Pflege ist ausschließlich Ihr Gesundheitszustand maßgeblich. Sie werden stationär so lange ärztlich behandelt, gepflegt und verköstigt, als Sie aus medizinischer Sicht der Anstaltspflege bedürfen.
- Unbedingt notwendige erste ärztliche Hilfe darf in öffentlichen Krankenanstalten niemandem verweigert werden.
- Notfallpatienten müssen somit jederzeit aufgenommen werden. Sollte kein Bett in der entsprechenden Klasse verfügbar sein, werden Sie selbstverständlich ohne Verrechnung von Mehrkosten so lange in der Sonderklasse untergebracht, bis der Platzmangel behoben ist.
- Mutter (Begleitperson) und Säugling sind gemeinsam in Krankenanstaltspflege aufzunehmen. Ansonsten können Begleitpersonen nur dann aufgenommen werden, wenn die Anstaltseinrichtungen dies zulassen.
- Ärztliche Untersuchungen und Behandlungen in Krankenanstalten dürfen nur nach den Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft vorgenommen werden.
- Sie haben als Patient ein Recht auf rücksichtsvolle und umsichtige Behandlung.
- Auf Wunsch erhalten Sie Unterstützung von psychologisch geschulten Mitarbeitern.
- Vor jeder Entlassung erfolgt die Feststellung des Gesundheitszustandes des Patienten.
- Sollten Sie es wünschen, können Sie gegen Revers auch vorzeitig entlassen werden.
Recht auf Aufklärung und Selbstbestimmung
- Typische Risiken einer Untersuchungs- oder Behandlungsmethode müssen
vor deren Beginn für Sie nachvollziehbar und verständlich aufgezeigt werden.
Und Sie haben das Recht, sämtliche Behandlungsalternativen aufgezeigt zu
bekommen.
Selbstverständlich können Sie jederzeit eine Vertrauensperson, wie Ihren
Hausarzt oder einen Facharzt Ihres Vertrauens, zu Rate ziehen.
- Wir dürfen Eingriffe grundsätzlich nur nach Ihrer vorherigen Zustimmung vornehmen. Sofern Sie jünger als 18 Jahre sind, hat der behandelnde Arzt zu überprüfen, ob Sie selbst in die vorgesehene Behandlung einwilligen können, oder ob es der Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters bedarf. Gleiches gilt, wenn die Einsichts- und Urteilsfähigkeit aus anderen Gründen als der Minderjährigkeit (geistige Behinderung, psychische Erkrankung, etc.) beeinträchtigt ist.
Hierbei gibt es jedoch Ausnahmesituationen, in denen Entscheidungen von Ihrem behandelnden Arzt in Ihrem Sinn und Interesse getroffen werden können:
Wenn jeglicher Aufschub der Behandlung
- Ihr Leben gefährden würde oder
- mit der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung verbunden wäre.
In diesen Fällen hat der zu behandelnde Arzt Entscheidungen zu Ihrem Wohl zu treffen.
Recht auf Information
- Das bedeutet, dass Sie auch über Ihre Rechte informiert werden.
- Die Krankenanstalt ist verpflichtet, Sie oder Ihre Angehörigenzu informieren
oder Ihnen eine Person oder Stelle bekannt zu geben, die Ihnen für
Informationen, Beschwerden aber auch Anregungen zur Verfügung steht. - Wir sind bemüht, Hausbroschüren, Hausordnungen, allgemeine und stationsbezogene Informationen für Sie verfügbar zu halten. Der Inhalt dieser Broschüren reicht von der Vorstellung der Mitarbeiterinnen über das Leistungsangebot bis zu den Zeiten der Visiten, des Essens und den Besuchsregelungen. Fragen Sie im Krankenhaus danach.Sie haben das Recht, Ihre Krankengeschichte über die Behandlung und deren Verlauf einzusehen und auf Wunsch eine kostenpflichtige Kopie derselben ausgehändigt zu bekommen. Nachdem wir sehr viele Patienten haben, werden Sie sicher verstehen, daß wir Ihnen für die Erstellung dieser Kopien Kosten in Rechnung stellen müssen!
- Zu Ihrem Recht auf Information zählt auch die Auskunftspflicht der Krankenanstalt über die Daten, die über Sie ermittelt, verarbeitet und gespeichert worden sind.
Pflichten der Patienten
Um einen optimalen Gesundungsprozess zu gewährleisten, sind auch Sie angehalten, einige Richtlinien zu erfüllen.
- Dazu gehören insbesondere das Einhalten der Therapierichtlinien, die Kooperation mit den Ärzten und dem Pflegepersonal während des Heilungsprozesses, die grundsätzliche Nikotin-, Alkohol- und Drogenabstinenz sowie das Anpassen an notwendige organisatorische Erfordernisse, die sich durch den Klinikumsbetrieb ergeben.
- Darüber hinaus haben Sie die Pflicht, sich gegenüber Mitpatienten und dem Krankenhauspersonal angemessen zu verhalten und auf deren Rechte Rücksicht zu nehmen. Ebenso gelten die allgemeinen Bedingungen der Hausordnung, die gut sichtbar in allen Gängen ausgehangen sind.
- Bitte beherzigen Sie diese Pflichten, damit Ihre Gesundung und die Ihrer Mitpatienten noch schneller von statten gehen kann.






