4. Führung

Die Krankenanstalten der KAGes sowie die ihr angeschlossenen Betriebe werden nach den Regeln einer klaren Aufbau- und Ablauforganisation und nach den Führungsgrundsätzen der KAGes geführt.
Ziel:
Hauptziel ist die Sicherung eines Führungsstils, der vom gegenseitigen Vertrauen geprägt ist und bei dem die Mitarbeiter mit Würde und Respekt behandelt werden. Mitarbeiter werden auf der Grundlage ihrer Eignung ausgewählt und eingestellt und auf Grund ihrer Fähigkeiten gefördert. Die Führungskräfte haben ihren Mitarbeitern das Gefühl zu geben, einem leistungsorientierten Unternehmen anzugehören, das professionell und erfolgreich ist und in dem persönliche Fähigkeiten und Teamarbeit besonders geschätzt werden.
Strategien:
4.1.
Ein wesentliches Führungsprinzip sind klare und überprüfbare Zielvorgaben auf allen Hierarchiestufen und das Merkmal klarer Verantwortlichkeitsdefinitionen.
Kollektive Verantwortung besteht nur in jenen Fällen, in denen dies gesetzlich gefordert ist (z.B. Vorstands-, Anstaltsleitungsverantwortung) oder in denen die Kollektivverantwortung angeordnet ist.
4.2.
Zu den wesentlichen Führungsgrundsätzen gehören das Prinzip der Kongruenz von Aufgabe, Kompetenzen und Verantwortung sowie die Steuerung durch konsistente Führungskennzahlen und, wo möglich, der Einsatz marktwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente.
4.3.
Die Führungskennzahlen werden aus den obersten Unternehmenszielsetzungen systematisch abgeleitet.
4.4.
Die Regionalisierung ist neben der Differenzierung von medizinisch-pflegerischen Leistungen und Dienstleistungen ein wesentlicher Führungs- und Steuerungsgrundsatz der KAGes.
4.5.
Zur Öffentlichkeit sowie zum Eigentümer pflegt der Vorstand eine offene und transparente Informations- wie auch Kommunikationspolitik.
4.6.
Der Erfolg sowohl im medizinischen-pflegerischen Bereich als auch in den Dienstleistungsbereichen wird laufend anhand jeweils geeigneter und anerkannter Führungskennzahlen gemessen.
4.7.
Die KAGes wird unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzipes stets danach streben, negative Auswirkungen auf die Umwelt, die sich aus den Tätigkeiten bzw. Handlungen ergeben, bewusst zu vermeiden.
4.8.
Ein nicht nur institutionalisiertes, sondern vor allem gelebtes Risikomanagement soll das Bewusstsein auf allen Unternehmensebenen der KAGes und ihrer Betriebe hinsichtlich vorhandener Risikopotenziale und der Risikovermeidung wecken und erhalten.






