Finanzierungsvertrag zwischen Gesundheitsfonds und KAGes
Graz, am 3.April 2009 -
Steirische Hospiz- und Palliativfinanzierung neu geregelt und auf solide Beine gestellt
Seit 1998 unterstützt der Steiermärkische Krankenanstaltenfinanzierungsfonds (der Rechtsvorgänger des Steirischen Gesundheitsfonds) mit seinen Fondsmitteln den Auf- und Ausbau der steirischen Hospiz und Palliativeinrichtungen. Mit der neuen Finanzierungsvereinbarung übernimmt die KAGes wichtige Aufgaben der Koordination und der Administration.
In der Betreuung schwer kranker und sterbender Menschen verfügt die Steiermark über ein Netzwerk an Hospiz- und Palliativeinrichtungen. Um die kontinuierliche Weiterentwicklung dieser auf hohem Niveau stehenden Versorgung abzusichern, haben der Gesundheitsfonds Steiermark und die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) sich auf einen Finanzierungsvertrag geeinigt. Dieser sichert einen einheitlichen Zugang zur kompetenten Hospiz- und Palliativversorgung und die schrittweise Integration der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung ins steirische Gesundheitswesen.
So stehen für PatientInnen und Angehörige - zusätzlich zu den bestehenden Einrichtungen der Grundversorgung (Krankenhaus, zu Hause, Alten- und Pflegeheime) in schwierigen Situationen spezialisierte und gut vernetzte Einrichtungen wie Mobile Palliativteams, Palliativstationen, Palliativkonsiliardienste, stationäre Hospize sowie ein Tageshospiz zur Verfügung.
Für den KAGes-Vorstandsvorsitzenden Dipl.-Ing Dr. Werner Leodolter bedeutet der neue Finanzierungsvertrag einen wichtigen Entwicklungsschritt in der ganzheitlichen Versorgung der steirischen Bevölkerung: „Dank der professionellen Koordination und Administration durch die KAGes ist für die PatientInnen in der letzten Lebensphase eine hochqualitative und würdevolle Betreuung gewährleistet.“
Der Leiter der Koordination Palliativbetreuung Steiermark, Dr. Johann Baumgartner, begrüßt diese richtungsweisende Weichenstellung: Der Finanzierungsvertrag ist ein Bekenntnis für die kompetente Betreuung und Begleitung in der letzten Lebensphase im Sinne der Betroffenen und ihrer Angehörigen.“
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