KAGes-Stellungnahme zum Thema Wartelisten und Zwei-Klassen-Medizin
Graz, am 29. Oktober 2009 -
Die KAGes als „DAS Gesundheitsunternehmen der Steirerinnen und Steirer" nimmt die Verpflichtung sehr ernst, alle Patientinnen und Patienten, die in ein steirisches Landeskrankenhaus kommen, entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation bestmöglich zu behandeln - ungeachtet ihres sozialen Status und unabhängig ihres Versicherungsstandes - sonderklasseversichert ja oder nein.
Patienten - egal mit welchem Krankheitsbild - werden entsprechend einem abgestuften Versorgungskonzept in die für sie richtige Versorgungseinheit zugewiesen.
Das besondere Service für Sonderklassepatienten in den steirischen LKH's liegt in einem höheren Komfort in der Raumausstattung sowie in den organisatorischen Rahmenbedingungen, wie sie auch Sanatorien anbieten. Sonderklassepatienten in den steirischen LKH's genießen gegenüber den Sanatorien allerdings den Vorteil, dass bei Notfällen oder Komplikationen rund um die Uhr die volle fachärztliche und notärztliche Versorgung zur Verfügung steht.
Im Bereich der elektiven Medizin, also bei medizinischen Fällen, wo der Eingriff nicht akut notwendig und gut planbar ist, gibt es Bereiche, wie z. B. Augenoperationen, insbesondere Kataraktoperationen („Grauer Star") oder Hüftgelenksersätze etc., in denen nach Maßgabe der verfügbaren Kapazitäten Wartelisten geführt werden. Die Reihung auf diesen Wartelisten richtet sich primär nach dem Schweregrad der Erkrankung und damit nach der Dringlichkeit der Operation und in weiterer Folge nach dem Zeitpunkt der Anmeldung. Die Ermittlung der Dringlichkeit erfolgt nach standardisierten Kriterien, die KAGes-weit abgestimmt sind. Die „Abarbeitung" der Warteliste erfolgt dann nach Verfügbarkeit der Kapazitäten, insbesondere an Betten. Insofern kann es vorkommen, dass die Warteliste im Sonderklassebereich kürzer ist. Sind im Rahmen eines geplanten Eingriffs an einem LKH-Standort längere Wartezeiten auf einen Termin absehbar, so werden die Patientinnen und Patienten darüber informiert, an welchen anderen Standorten diese Leistungen noch angeboten werden.
In jedem Fall sorgt die Einstufung nach Dringlichkeit durch medizinische Fachexperten für ein hohes Maß an Transparenz und Objektivität.
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