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Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist das klassische interne Kontrollorgan einer privatrechtlichen juristischen Person (AG, GmbH, Genossenschaft).
Der Aufsichtsrat der KAGes besteht grundsätzlich aus zwölf Mitgliedern, davon acht von der Generalversammlung zu wählenden Mitgliedern und vier, gemäß dem Arbeitsverfassungsgesetz vom Betriebsrat zu entsendenden Personen. Die von der Generalversammlung gewählten Mitglieder sind höchst qualifizierte Fachleute aus Praxis und Wissenschaft.
Wichtigste Aufgaben des Aufsichtsrates:
- Prüfung des von der Geschäftsführung vorgelegten Wirtschaftsplanes und seine Weiterleitung an die Generalversammlung zur Genehmigung
- Prüfung des Jahresabschlusses, des Geschäftsberichtes und des Vorschlages über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Berichterstattung an die Generalversammlung zur Beschlussfassung.






