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Presseinfo LRH-Bericht openMEDOCS
Presseinformation zum Rechnungshofbericht openMEDOCS Ansprechpartner: Mag. Helmut Meinhart, Tel.: 0664/ 15 35 639, e-mail: helmut.meinhart@kages.at
Rechnungshof - Paukenschlag zu MEDOCS
Der Prüfbericht zu openMEDOCS ist tatsächlich ein Paukenschlag, aber ein absolut positiver für die KAGes, insbesondere dahingehend, dass der Rechnungshof die gesamte EDV-Strategie und das Vorhaben openMEDOCS sehr positiv beurteilt. Im Bewusstsein um das Bemühen des Rechnungshofes um Objektivität, freut sich die KAGes über dieses Prüfergebnis.
Dazu folgende Zitate:
·Wenn die automationstechnischen Realisierungen für gesamtheitlich effiziente Abwicklungen auf dem Sektor des Gesundheitswesens nach Meinung von Nutzern noch zu wenig fortgeschritten sind, so muss dem entgegengehalten werden, dass die KAGes als in der Steiermark führende Einrichtung im Gesundheitswesen, sowohl im nationalen wie auch im internationalen Vergleich gemessen, fortschrittliche Maßstäbe im Automationsbereich setzt. (Seite 85, vorletzter Absatz)
·Das Projekt lässt sich hinsichtlich seiner wesentlichsten Merkmale wie folgt beschreiben:
·Detailliertes, gesamtheitliches Konzept
·Rasche Entscheidung bezüglich Realisierung und Ersatz des Altsystems
·Angemessen rasche Realisierung in Anbetracht der Projektgröße
·Homogene Systemstrukturen
·Gute Integrität zum finanziell administrativen Bereich der Automation
·Nutzung und Adaptierung von Altsystemen (MATEKIS) nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten
·Andere Produkte bieten zumindest nicht mehr Sicherheiten im Zusammenhang mit der Produktwartung und Pflege
·Altdaten-Übernahme zu umfangreich, dadurch Probleme mit inkonsistenten und fehlerhaften Datenbeständen
·Benutzerbetreuung und Schulung anfangs nicht optimal - danach aber intensiviert.
·Verspätete aber konsequente Adaptierungsmaßnahmen nach Benutzerbeschwerden und anfänglich nicht günstiger Produktreferenz innerhalb der Belegschaft. (Seite 103)
·Unabhängig von der gewählten Softwarelösung kann gesagt werden, dass die gesamte organisatorische Abwicklung, die gründliche Konzeption des Projektes unter Einbeziehung der Erhebung der unternehmensweiten Erfordernisse und Randbedingungen, sowie die konsequente Umsetzung, Voraussetzungen für die nunmehr gegebene gesamtheitliche Lösung waren. (Seite 105, letzter Absatz)
2
Und nun zu den kolportierten Vorwürfen hinsichtlich der Vergabe. Vorab sei angemerkt, dass es sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren handelt. Das gewählte Vergabeverfahren, nämlich das Verhandlungsverfahren wurde vom Rechnungshof als richtig bezeichnet.
1.Der Rechnungshof kritisiert nicht, dass statt der drei Erstgereihten der 1. Stufe auch der fünfte hinzugenommen wurde, sondern dass statt fünf nur vier Bieter zur Angebotslegung der Stufe 2 eingeladen wurden. Das mag formalrechtlich richtig sein. Faktum ist, dass beim Viertgereihten am Markt bereits Übernahmegerüchte kursierten. Diese Übernahme ist dann auch tatsächlich erfolgt. Das damals angebotene Produkt wird nicht mehr weiterentwickelt. Das neue Produkt wird erst heuer (2003 und damit 4 Jahre später) für die Vermarktung freigegeben.
2.Zum zweiten Kritikpunkt, wonach nur mit zwei und nicht mit allen vier zur Angebotslegung eingeladenen Bietern verhandelt wurde, ist festzustellen, dass der zu verhandelnde Vertragsumfang viele hundert Seiten umfasste. Der Kritikpunkt mag formalrechtlich entsprechen, in der wirtschaftlichen Abwägung hat sich die KAGes in Anbetracht des ständigen Bemühens, die Ressourcen im patientenfernen Bereich gering zu halten, dafür entschieden, nur mit den beiden Erstgereihten in Detailverhandlungen zu treten.
3.Der erhobene Vorwurf, dass der Zweitgereihte den Zuschlag bekommen hat, wurde seitens des Rechnungshofes nie erhoben. Tatsache ist, dass in einer Skala von eins bis fünf in der technischen Bewertung der Erstgereihte 2,43 Punkte und der Zweitgereihte 2,48 Punkte bekommen hat. Der Zweitgereihte hatte aber ein wesentlich günstigeres Preisoffert abgegeben, sodass die Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses eindeutig zugunsten der EDVg ausfiel und diese somit klarer Bestbieter war.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen der Leiter des Unternehmens-Informations-Management Herr Dipl.-Ing. Dr. Werner Leodolter unter der Telefonnummer 0316/340-5312 gerne zur Verfügung.
Dazu folgende Zitate:
·Wenn die automationstechnischen Realisierungen für gesamtheitlich effiziente Abwicklungen auf dem Sektor des Gesundheitswesens nach Meinung von Nutzern noch zu wenig fortgeschritten sind, so muss dem entgegengehalten werden, dass die KAGes als in der Steiermark führende Einrichtung im Gesundheitswesen, sowohl im nationalen wie auch im internationalen Vergleich gemessen, fortschrittliche Maßstäbe im Automationsbereich setzt. (Seite 85, vorletzter Absatz)
·Das Projekt lässt sich hinsichtlich seiner wesentlichsten Merkmale wie folgt beschreiben:
·Detailliertes, gesamtheitliches Konzept
·Rasche Entscheidung bezüglich Realisierung und Ersatz des Altsystems
·Angemessen rasche Realisierung in Anbetracht der Projektgröße
·Homogene Systemstrukturen
·Gute Integrität zum finanziell administrativen Bereich der Automation
·Nutzung und Adaptierung von Altsystemen (MATEKIS) nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten
·Andere Produkte bieten zumindest nicht mehr Sicherheiten im Zusammenhang mit der Produktwartung und Pflege
·Altdaten-Übernahme zu umfangreich, dadurch Probleme mit inkonsistenten und fehlerhaften Datenbeständen
·Benutzerbetreuung und Schulung anfangs nicht optimal - danach aber intensiviert.
·Verspätete aber konsequente Adaptierungsmaßnahmen nach Benutzerbeschwerden und anfänglich nicht günstiger Produktreferenz innerhalb der Belegschaft. (Seite 103)
·Unabhängig von der gewählten Softwarelösung kann gesagt werden, dass die gesamte organisatorische Abwicklung, die gründliche Konzeption des Projektes unter Einbeziehung der Erhebung der unternehmensweiten Erfordernisse und Randbedingungen, sowie die konsequente Umsetzung, Voraussetzungen für die nunmehr gegebene gesamtheitliche Lösung waren. (Seite 105, letzter Absatz)
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Und nun zu den kolportierten Vorwürfen hinsichtlich der Vergabe. Vorab sei angemerkt, dass es sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren handelt. Das gewählte Vergabeverfahren, nämlich das Verhandlungsverfahren wurde vom Rechnungshof als richtig bezeichnet.
1.Der Rechnungshof kritisiert nicht, dass statt der drei Erstgereihten der 1. Stufe auch der fünfte hinzugenommen wurde, sondern dass statt fünf nur vier Bieter zur Angebotslegung der Stufe 2 eingeladen wurden. Das mag formalrechtlich richtig sein. Faktum ist, dass beim Viertgereihten am Markt bereits Übernahmegerüchte kursierten. Diese Übernahme ist dann auch tatsächlich erfolgt. Das damals angebotene Produkt wird nicht mehr weiterentwickelt. Das neue Produkt wird erst heuer (2003 und damit 4 Jahre später) für die Vermarktung freigegeben.
2.Zum zweiten Kritikpunkt, wonach nur mit zwei und nicht mit allen vier zur Angebotslegung eingeladenen Bietern verhandelt wurde, ist festzustellen, dass der zu verhandelnde Vertragsumfang viele hundert Seiten umfasste. Der Kritikpunkt mag formalrechtlich entsprechen, in der wirtschaftlichen Abwägung hat sich die KAGes in Anbetracht des ständigen Bemühens, die Ressourcen im patientenfernen Bereich gering zu halten, dafür entschieden, nur mit den beiden Erstgereihten in Detailverhandlungen zu treten.
3.Der erhobene Vorwurf, dass der Zweitgereihte den Zuschlag bekommen hat, wurde seitens des Rechnungshofes nie erhoben. Tatsache ist, dass in einer Skala von eins bis fünf in der technischen Bewertung der Erstgereihte 2,43 Punkte und der Zweitgereihte 2,48 Punkte bekommen hat. Der Zweitgereihte hatte aber ein wesentlich günstigeres Preisoffert abgegeben, sodass die Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses eindeutig zugunsten der EDVg ausfiel und diese somit klarer Bestbieter war.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen der Leiter des Unternehmens-Informations-Management Herr Dipl.-Ing. Dr. Werner Leodolter unter der Telefonnummer 0316/340-5312 gerne zur Verfügung.