Schaden
Wenn Sie den Eindruck haben, daß Ihre medizinische Behandlung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist oder Ihnen im Krankenhaus auf andere Art und Weise ein Schaden am Körper (z.B. durch Ausrutschen im Spitalsgelände etc.) oder am Vermögen (z.B. durch Verlust eines Gegenstandes) entstanden ist, so sind wir bemüht, den Sachverhalt zu klären und die Angelegenheit möglichst unkompliziert zu bereinigen.
Oft kann ein Missverständnis, eine offen gebliebene Frage, schon durch ein Gespräch zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt geklärt werden.
Nicht jeder Schaden begründet automatisch einen Ersatzanspruch. Ein Schadensersatzanspruch besteht nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Ein Ersatzanspruch gegen die Steiermärkische Krankenhausgesellschaft m.b.H kann formlos, muß aber schriftlich erfolgen.
Sie können Ihr diesbezügliches Anliegen direkt beim Rechtsträger des Landeskrankenhauses, der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H., geltend machen. Ihr Begehren kann formlos sein, muss aber schriftlich erfolgen. Bitte schildern Sie den Sachverhalt (Wo?, Wann?, Was?) und formulieren Sie Ihren Begehren auf Schadenersatz. Sie können auch unser Antragsformular hierfür verwenden.
Kontakt:
KAGes-Management/Recht und Risikomanagement
Leitung: HR Dr. Peter Schweppe
Sekretariat:
Tel: (0316) 340 -5111/5115
E-Mail: recht@kages.at
Patienten- und Pflegeombudsschaft
Die PatientInnenombudsfrau Dr. Michaela Wlattnig und ihr Team stehen Ihnen sehr gerne bei der Anspruchstellung kostenlos beratend und unterstützend zur Seite.
Kontakt:
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft des Landes Steiermark
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Friedrichgasse 9
8010 Graz
Tel: (0316) 877 -3350/3318/3191 Fax: (0316)877/4823
E- Mail: ppo@stmk.gv.at
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Die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Ärztekammer für Steiermark und der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.
Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle ermöglicht Ihnen eine kostenlose und außergerichtliche Behandlung von Schadensersatzansprüchen wegen behaupteter Behandlungsfehler/Pflegemängel bzw. Verletzung der Aufklärungspflichten.
Kontakt:
Die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Ärztekammer für Steiermark und der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.
Kaiserfeldgasse 29/I
8010 Graz
Tel: (0316) 8044
E- Mail: angestellte.aerzte@aekstmk.or.at
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Patienten-Entschädigungskommission des Landes Steiermark
Hier können jene Patientenschäden geltend gemacht werden, welche durch ein schicksalhaftes Geschehen ohne eindeutig nachweisbares Verschulden in einer der Landeskrankenanstalten entstanden sind.
Kontakt:
Patienten-Entschädigungsfonds beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung A8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft
Friedrichgasse 9
8010 Graz
Tel.: (0316) 877-3363
Fax: (0316) 877-4823
E- Mail: pek-steiermark@stmk.gv.at
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