Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Das Coronavirus beschäftigt wie kein anderes Thema die Öffentlichkeit, die Politik und die Medien. Natürlich sind auch in der KAGes Experten, Entscheidungsträger und Mitarbeiter damit beschäftigt, die bestmögliche medizinisch-pflegerische Versorgung sowohl für die CoV-Infizierten als auch für alle anderen Patienten sicherzustellen.
Das Institut für Krankenhaushygiene und Mikrobiologie (IKM) unter der ärztlichen Leitung von Prim. Dr. Klaus Vander liefert hierzu seit Wochen aktuelle Informationen, Expertisen und Empfehlungen zum Thema Coronavirus an die Verantwortlichen der KAGes und ihrer Spitäler.
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen für Patienten und Angehörige:
Wenn Sie Krankheitssymptome haben, die mit einer Coronavirusinfektion zusammenhängen könnten und/oder Sie Kontakt zu einem Erkranktem (SARS-Cov-2-Fall) hatten, rufen Sie bitte das Gesundheitstelefon unter 1450 (7 Tage in der Woche, 0 bis 24 Uhr) an.
Bitte suchen Sie keinesfalls selbstständig und ohne telefonische Vorankündigung eine Gesundheitseinrichtung (Arzt, Krankenhaus, Ambulanz, Apotheke, etc.) auf!
Zum Schutz von Patienten, Bewohnern und Mitarbeitern sind Masken der Klasse FFP2 ohne Filter notwendig. Dies gilt für
- ambulante Patienten während des gesamten Aufenthalts
- Besucher
- Personen, die aus beruflichen Gründen kommen z.B. Lieferanten
Die Maske muss bereits vor dem Betreten des Gebäudes angelegt werden und ist während des gesamten Aufenthalts zu tragen.
Patienten müssen außerhalb des Patientenzimmers und bei der Visite eine FFP2 Maske tragen. Ebenso bei therapeutischen und pflegerischen Tätigkeiten, bei denen der gebotene Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann.
Die Maske muss korrekt über Mund UND Nase getragen und möglichst dicht angelegt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier
Allgemeines Besuchsverbot
Ab sofort gilt ein allgemeines Besuchs- und Begleitungsverbot in allen Landeskrankenhäusern der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.
Sofern es die Situation auf der betreffenden Abteilung zulässt, bestehen zu dieser Regelung Ausnahmen für:
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Väter oder Vertrauenspersonen zur Begleitung bei der Geburt
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Verabschiedung von Sterbenden
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Besuche bei Palliativ- und Hospizpatienten
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Besuche und Begleitung der Eltern bei Kindern, wenn es das Alter des Kindes oder die spezifische Situation erfordert
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notwendige Besuche und Begleitungen, die für das Wohl und die Behandlung des Patienten unabdingbar sind (z.B. Demenzkranke, Übersetzungsdienste ...)
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Patienten, die sich länger als eine Woche in stationärer Behandlung befinden – hier kann pro Woche ein Besuch durch eine Person für 15 Minuten zugelassen werden.
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Wir wissen, wie wichtig der Kontakt zu Angehörigen und Freunden für die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Landespflegezentren ist und dass diese sozialen Kontakte erheblich zur Lebensqualität und Zufriedenheit beitragen. Wir haben aber auch die Aufgabe, die bei uns lebenden und arbeitenden Personen so gut als möglich vor einer Infektion mit COVID-19 zu schützen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Wir bitten Sie daher um Verständnis und aktive Unterstützung bei der Umsetzung der erforderlichen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen zum Wohle Ihrer Lieben. Detaillierte Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf den jeweiligen LPZ-Homepages:
- Landespflegezentren Bad Radkersburg
- Landespflegezentrum Knittelfeld
- Landespflegezentrun Mautern
- Landespflegezentrum Mürzzuschlag
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Grundsätzlich werden sowohl Patienten ohne als auch solche mit Corona-Infektion oder -Verdacht, so lange es die Kapazitäten ermöglichen (die vorzuhaltenden Betten auf Normalstation sowie auf Intensivpflegestation wurden pro Standort genau definiert), im nächstgelegenen geeigneten Spital behandelt. Dies kann – sowie auch sonst üblich – auch bedeuten, dass komplexere Behandlungsverläufe bei Patienten mit Corona- Infektion in ein Krankenhaus einer höheren Versorgungsstufe verlegt werden müssen. Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Beitrag:
KAGes-Spitäler: Regelbetrieb und COVID-Versorgung gehen Hand in Hand
Um das Infektionsrisiko möglichst klein zu halten, wird die Einhaltung eines Abstandes von zwei Metern zwischen zwei Personen empfohlen. Entsprechende Markierungen in Wartebereichen sind zu beachten, Aufforderungen durch das Personal sowie auf Schildern und Plakaten ist Folge zu leisten.
Für weitere Informationen können Sie sich auch an folgende Stellen wenden:
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Info-Hotline Coronavirus der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) unter 0800 - 555 621
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Die für Ihren Wohnsitz zuständigen Gesundheitsbehörde (z.B. Bezirksverwaltungsbehörde, Gesundheitsamt der Stadt Graz)
- Einen umfassenden Überblick bietet die Infoseite des ORF.
Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Informationsseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
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