Neue Besuchsregelung für die KAGes-Gebärstationen
Graz, 25. März 2020 -
Auf Basis einer aktuellen Empfehlung des Gesundheitsministeriums gilt für die Gebärstationen der KAGes-Spitäler ab sofort folgende Ausnahmeregelung vom generellen Besuchsverbot:
Ein gesunder Kindsvater bzw. eine gesunde Begleitperson darf der werdenden Mutter während der Geburt im Kreissaal beistehen. Die Begleitperson muss dabei eine Maske (FFP1 bzw. OP-Maske) tragen.
Sollten sich bei der Begleitperson jedoch grippale Symptome oder Fieber zeigen, so ist dieser das Betreten des Krankenhauses und die Begleitung der werdenden Mutter ausnahmslos untersagt.
Auch bei werdenden Müttern, die bereits an Covid-19 erkrankt sind oder bei denen ein begründeter Verdacht dazu besteht, ist eine Begleitung von nicht zwingend notwendigen Personen bei der Geburt nicht gestattet.
Nach der Geburt muss die Begleitperson das Krankenhaus in jedem Fall wieder umgehend verlassen. Vor und nach der Geburt gilt weiterhin ein generelles Besuchsverbot, auch für den Kindsvater.
Nähere Details lesen Sie in der Empfehlung des Bundesministeriums.