KAGes-Entscheidung nach umstrittenen Äußerungen von Ärztin: Dienstverhältnis wird nicht aufgelöst
Graz, 13. Juli 2020 -
Nach einem ausführlichen Gespräch mit der betroffenen Ärztin und ihrem Vorgesetzten hat die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) auf eine Auflösung des Dienstverhältnisses verzichtet und einen strengen Verweis ausgesprochen. Gleichzeitig distanziert sich die KAGes mit Nachdruck von den Äußerungen der Ärztin, die sie jedoch außerhalb der Dienstzeit getätigt hat.
Am heutigen Tag hat ein ausführliches Gespräch mit Frau Dr.in Konstantina Rösch im Beisein von KAGes-Vertretern und ihrem unmittelbaren Vorgesetzten, dem Leiter der Klinischen Abteilung für Kardiologie, stattgefunden.
Im Rahmen des Gesprächs wurde festgestellt, dass die Ärztin nach Mitteilung ihres Vorgesetzten, in Ausübung ihres Dienstes sämtliche Vorgaben des Unternehmens eingehalten und als Ärztin stets patientenorientiert und kompetent gehandelt hat.
Zudem war die Kritik von Frau Dr.in Rösch nicht gegen den Dienstgeber gerichtet und hat sie diesen in ihren Statements auch nicht erwähnt. Vielmehr richtete sich ihre Kritik gegen Vorgaben der Bundesregierung, die aber für die KAGes auch verbindlich sind.
Aus diesen Gründen verzichtet die KAGes unter Auflagen auf eine Beendigung des Dienstverhältnisses und spricht eine strenge Verwarnung aus. Die Auflagen verlangen, dass die Ärztin bei künftigen öffentlichen Äußerungen keinerlei Bezug zu ihrer Tätigkeit als Spitalsärztin herstellt, und, dass Anweisungen der KAGes, insbesondere das Hygienekonzept, nicht in Frage gestellt oder kritisiert werden.
Bei Verstoß gegen die Auflagen wird das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgelöst.