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Betriebsrat
Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahrzunehmen. Er verfolgt das Ziel, einen Interessenausgleich zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes zu schaffen.
Die Rechte und Pflichten des Betriebsrates sind im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) geregelt.
Die Rechte und Pflichten des Betriebsrates sind im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) geregelt.