Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Hinweis bei Infektionsverdacht
Wenn Sie Krankheitssymptome haben, die mit einer Coronavirusinfektion zusammenhängen könnten, rufen Sie bitte die telefonische Gesundheitsberatung unter 1450 oder Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt an.
Bitte suchen Sie keinesfalls selbstständig und ohne telefonische Vorankündigung ein Krankenhaus auf!
FFP2 Masken-Tragepflicht
Die FFP2-Masken-Tragepflicht ist grundsätzlich mit 30. April 2023 ausgelaufen.
Allerdings können die LKH- und LPZ-Leitungen für Ihre Häuser bzw. für bestimmte Kliniken, Abteilungen und Bereiche situationsbedingt zum Schutz von vulnerablen Patient*innen und Mitarbeiter*innen die Maskentrage-Pflicht weiterhin vorschreiben. Bitte beachten Sie daher etwaige Informationen auf den jeweiligen Internet-Auftritten der entsprechenden Einrichtungen: zur Übersicht LKH und LPZ
Hinweis
Für Besucher und Begleitpersonen die trotz positivem Testergebnis auf SARS-CoV-2 aufgrund von Ausnahmebestimmungen die LKH und LPZ betreten dürfen gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht!
Sofern es die Situation vor Ort zulässt sind Ausnahmen möglich für:
- Besucher*innen im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen,
- Personen zur Begleitung Minderjähriger,
- Begleitpersonen im Fall einer Entbindung.
Hinweis für geplante Behandlungen
Sofern es die Situation vor Ort zulässt und auf den LKH-, Klinik- und Abteilungs-Homepages keine anders lautenden Regelungen veröffentlicht sind, gelten die folgenden Hinweise und Regelungen:
Zum Schutz unserer Patient*innen und Mitarbeiter*innen ersuchen wir dennoch darum, die bereits etablierten Schutz- und Hygienemaßnahmen zu beherzigen: regelmäßige Händedesinfektion, Abstand halten, beim Niesen und Husten den Ellbogen vor den Mund halten.
Bei einem Verdacht auf eine Covid-Infektion oder einen sonstigen Infekt ersuchen wir dringend um Abklärung vor einem Besuch im LKH oder LPZ bzw. zumindest darum, freiwillig eine Schutzmaske zu tragen.
Begleitpersonen mit positivem Testergebnis auf SARS-CoV-2 dürfen die LKH nicht betreten. Ausnahmen davon sind möglich bei
- Besucher im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen,
- Personen zur Begleitung Minderjähriger,
- Begleitpersonen im Fall einer Entbindung.
Für diese Personen gilt weiterhin die FFP2-Maskentrage-Plicht, zudem sind auch sonstige Anweisungen zum Schutz anderer Personen befolgen!
Besuchsregelungen
Besuche in den LKH und LPZ sind möglich, sofern es die Situation vor Ort erlaubt und auf den LKH-, LPZ-, Klinik- oder Abteilungs-Homepages keine anderslautenden Regelungen veröffentlicht sind. Bitte informieren Sie sich daher vor einem Besuch auf den jeweiligen Webseiten und beachten Sie auch etwaige Besuchszeiten: zur Übersicht LKH & LPZ
Generell gilt für alle Besuche weiterhin die Empfehlung, die etablierten Hygienemaßnahmen einzuhalten: 2 Meter Abstand halten, Händedesinfektion sowie beim Husten und Niesen den Ellbogen vor Mund und Nase halten.
Bei einem Verdacht auf eine Covid-Infektion oder einen sonstigen Infekt ersuchen wir dringend um Abklärung vor einem Besuch im LKH oder LPZ bzw. zumindest darum, freiwillig eine Schutzmaske zu tragen.
Besucher*innen und Begleitpersonen mit positivem Testergebnis auf SARS-CoV-2 dürfen die LKH und LPZ nicht betreten. Ausnahmen davon sind möglich bei
- Besucher im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen,
- Personen zur Begleitung Minderjähriger,
- Begleitpersonen im Fall einer Entbindung.
Für diese Personen gilt weiterhin die FFP2-Maskentrage-Plicht, zudem sind auch sonstige Anweisungen zum Schutz anderer Personen zu befolgen!
Besuche in den LKH und LPZ sind möglich, sofern es die Situation vor Ort erlaubt und auf den LKH-, LPZ-, Klinik- oder Abteilungs-Homepages keine anderslautenden Regelungen veröffentlicht sind. Bitte informieren Sie sich daher vor einem Besuch auf den jeweiligen Webseiten und beachten Sie auch etwaige Besuchszeiten: zur Übersicht LKH & LPZ
Generell gilt für alle Besuche weiterhin die Empfehlung, die etablierten Hygienemaßnahmen einzuhalten: 2 Meter Abstand halten, Händedesinfektion sowie beim Husten und Niesen den Ellbogen vor Mund und Nase halten.
Bei einem Verdacht auf eine Covid-Infektion oder einen sonstigen Infekt ersuchen wir dringend um Abklärung vor einem Besuch im LKH oder LPZ bzw. zumindest darum, freiwillig eine Schutzmaske zu tragen.
Besucher*innen und Begleitpersonen mit positivem Testergebnis auf SARS-CoV-2 dürfen die LKH und LPZ nicht betreten. Ausnahmen davon sind möglich bei
- Besucher im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen,
- Personen zur Begleitung Minderjähriger,
- Begleitpersonen im Fall einer Entbindung.
Für diese Personen gilt weiterhin die FFP2-Maskentrage-Plicht, zudem sind auch sonstige Anweisungen zum Schutz anderer Personen zu befolgen!
Abstandsregelung
Um das Infektionsrisiko möglichst klein zu halten, wird die Einhaltung eines Abstandes von zwei Metern zwischen zwei Personen empfohlen. Entsprechende Markierungen in Wartebereichen sind zu beachten, Aufforderungen durch das Personal sowie auf Schildern und Plakaten ist Folge zu leisten.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen können Sie sich auch an folgende Stellen wenden:
-
Info-Hotline Coronavirus der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) unter 0800-555 621
-
Die für Ihren Wohnsitz zuständigen Gesundheitsbehörde (z.B. Bezirksverwaltungsbehörde, Gesundheitsamt der Stadt Graz)
- Einen umfassenden Überblick bietet die Infoseite des ORF.
Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Informationsseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.