In der KAGes gibt es keinen Gender-Pay-Gap, unsere Gehaltsschemata gelten für alle gleich.
Mitarbeitende erhalten einen Monatsbezug, der aus dem Gehalt sowie einer allfälligen Ergänzungszulage besteht. Diesen erhalten Sie 12malig, der 13. und 14. Monatsbezug werden aufgeteilt und jeweils mit März, Juni, September und November mit dem Gehalt ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt immer bis zum 15. des aktuellen Monats.
Im Gegensatz zum Privatangestelltenrecht gibt es keinen verhandelbaren Mindeststandard, also einen Kollektivvertrag, sondern eine gesetzlich eindeutig festgelegte Vergütung. Die KAGes kann somit weder unterzahlen, noch überzahlen.
Zusätzlich können Ihnen – je nach Voraussetzungen und Stelle – weitere fixe oder variable Zulagen und Nebengebühren ausbezahlt werden. Das können zum Beispiel Zulagen für Leitungsfunktionen, für Dienstplanung oder auch für den Einsatz in gewissen Arbeitsbereichen sein, für die eine Sonderausbildung erforderlich ist, wie beispielsweise in der Intensivpflege. Diese zusätzlichen Bestandteile des zu erwartenden Gehalts werden in unseren Stellenausschreibungen angeführt.
Es besteht die Möglichkeit Vordienstzeiten anzurechnen, wobei hier unterschieden wird zwischen gleichwertigen und nützlichen Zeiten. Erstere werden voll angerechnet, letztere können bis zu maximal 10 Jahren angerechnet werden und sind individuell zu beurteilen. Um die Vordienstzeiten berechnen zu können, benötigen wir Dienstzeugnisse sowie einen Versicherungsdatenauszug.
In sämtlichen Schemata erfolgt alle zwei Jahre, je nach errechnetem Stichtag (entweder mit 1.1 oder 1.7) eine automatische Vorrückung (sogenannte Biennalsprünge) in die jeweils nächste Stufe.