In der KAGes gibt es keinen Gender-Pay-Gap, unsere Gehaltsschemata gelten fĂŒr alle gleich.
Mitarbeitende erhalten einen Monatsbezug, der aus dem Gehalt sowie einer allfÀlligen ErgÀnzungszulage besteht. Diesen erhalten Sie 12malig, der 13. und 14. Monatsbezug werden aufgeteilt und jeweils mit MÀrz, Juni, September und November mit dem Gehalt ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt immer bis zum 15. des aktuellen Monats.
Im Gegensatz zum Privatangestelltenrecht gibt es keinen verhandelbaren Mindeststandard, also einen Kollektivvertrag, sondern eine gesetzlich eindeutig festgelegte VergĂŒtung. Die KAGes kann somit weder unterzahlen, noch ĂŒberzahlen.
ZusĂ€tzlich können Ihnen â je nach Voraussetzungen und Stelle â weitere fixe oder variable Zulagen und NebengebĂŒhren ausbezahlt werden. Das können zum Beispiel Zulagen fĂŒr Leitungsfunktionen, fĂŒr Dienstplanung oder auch fĂŒr den Einsatz in gewissen Arbeitsbereichen sein, fĂŒr die eine Sonderausbildung erforderlich ist, wie beispielsweise in der Intensivpflege. Diese zusĂ€tzlichen Bestandteile des zu erwartenden Gehalts werden in unseren Stellenausschreibungen angefĂŒhrt.
Es besteht die Möglichkeit Vordienstzeiten anzurechnen, wobei hier unterschieden wird zwischen gleichwertigen und nĂŒtzlichen Zeiten. Erstere werden voll angerechnet, letztere können bis zu maximal 10 Jahren angerechnet werden und sind individuell zu beurteilen. Um die Vordienstzeiten berechnen zu können, benötigen wir Dienstzeugnisse sowie einen Versicherungsdatenauszug.
In sĂ€mtlichen Schemata erfolgt alle zwei Jahre, je nach errechnetem Stichtag (entweder mit 1.1 oder 1.7) eine automatische VorrĂŒckung (sogenannte BiennalsprĂŒnge) in die jeweils nĂ€chste Stufe.
Einen Ăberblick ĂŒber unsere Gehaltschemata finden Sie hier.