Zulassungsvoraussetzungen fĂŒr UniversitĂ€tslehrgĂ€nge Spezielle Sonderausbildung

Die Berufsberechtigung im gehobenen Dienst fĂŒr Gesundheits- und Krankenpflege bzw. eine gleichwertige, anerkannte (internationale) Berechtigung im Sinne des GuKG idgF und eine abgeschlossene Basisausbildung in der Intensivpflege, AnĂ€sthesiepflege und Pflege bei Nierenersatztherapie (GuK-SV, BGBl II 452/2005 idgF).

Abschluss
Nach positiver Erbringung sÀmtlicher vorgesehener Leistungsnachweise wird den Absolventinnen und Absolventen des UniversitÀtslehrganges ein Abschlusszeugnis der Medizinischen UniversitÀt Graz ausgestellt (vgl § 87a Abs 2 UG idgF und § 39 Abs 1 GuK-SV idgF).

Außerdem wird den Absolventinnen und Absolventen ein Diplom, das zur AusĂŒbung der Spezialaufgabe und zur FĂŒhrung der Zusatzbezeichnung berechtigt, ausgestellt (vgl. § 11 Abs 2 GuKG idgF).