FFP2 Schutzmasken für KAGes-Spitäler und Landespflegezentren ab Montag verpflichtend
Graz, am 22. Jänner 2021 -
Zum Schutz für Patienten, Bewohner und Personal:
Mit der von der Bundesregierung verordneten Verpflichtung, auch in Spitälern und Pflegezentren ab Montag, den 25. Jänner 2021 FFP2 Masken zu tragen, soll und muss das Eindringen des mutierten Corona-Ablegers B.1.1.7. in patientennahe Bereiche und Bewohnerbereiche verhindert werden.
Um Patienten in den Spitälern, Bewohner von Landespflegezentren und das jeweilige Personal vor einer Weiterverbreitung des Corona-Virus und insbesondere der sich rasant verbreitenden Mutation B.1.1.7. innerhalb des Krankenhausbetriebs zu schützen, wird für alle KAGes-Spitäler und Pflegeheime ab Montag, den 25. Jänner das Tragen einer FFP2 Maske für alle von extern ankommenden Personen verpflichtend vorgeschrieben. Die Maske muss von Patienten, die Ambulanztermine wahrnehmen oder Menschen, die im Rahmen der Besucher-Ausnahmeregeln einen Patientenbesuch absolvieren, bereits bei der Ankunft am Standort vor Betreten des Gebäudes getragen werden. Die Maske muss korrekt über Mund UND Nase getragen und möglichst dicht angelegt werden.
Filtering Face Piece (FFP)-Atemschutzmasken, die auch partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken genannt werden, haben eine deutlich weitreichendere Wirkung. Sie schützen den Träger vor Aerosolen, Rauch und Feinstaub in der Atemluft, wenn die Ränder dicht am Gesicht anliegen. Zum Schutz vor dem Corona-Virus sind mindestens Masken der Klasse FFP2 notwendig
Ungeachtet dieser Verschärfung zum Schutz der Patienten und Bewohner und zum Eigenschutz gelten in den KAGes-Häusern alle bisher gültigen Hygiene- und Verhaltensregeln wie bisher:
- Gründliche Händedesinfektion bei Ankunft und Verlassen der medizinischen oder pflegerischen Einrichtung und beim Betreten und Verlassen von Behandlungsräumen oder Patienten/Bewohner-Zimmern.
- Der Abstand zu anderen Personen (Personal, Patienten, Bewohner, andere Besucher) von 2 Metern muss soweit wie möglich eingehalten werden.
- Das grundsätzliche Besuchsverbot in KAGes-Spitälern ist weiterhin in Kraft.
- Sämtliche Ausnahmen vom Besuchsverbot in Spitälern, die dem Wohl der Patienten dienen, bleiben aufrecht. Insbesondere sind dies Verabschiedung von Sterbenden; Väter zur Begleitung bei der Geburt; Besuche bei Palliativ- und Hospizpatienten; Besuche der Eltern bei Kindern, wenn erforderlich; unbedingt notwendige Besuche, die für das Wohl des Patienten unabdingbar sind.
- Die Regeln für Besuche in Landespflegezentren sind unverändert.
Seitens der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft ersuchen wir eindringlich, die Corona-Vorsichtsmaßnahmen außerhalb und innerhalb der Spitäler und Landespflegzentren besonders in den nächsten Wochen strikt einzuhalten.