Zulassungsvoraussetzungen fĂŒr UniversitĂ€tslehrgĂ€nge Sonderausbildungen

Ein abgeschlossenes Bachelor-Studium der Gesundheits- und Krankenpflege (180 ECTS)

oder

die Berufsberechtigung im gehobenen Dienst fĂŒr Gesundheits- und Krankenpflege bzw. eine gleichwertige, anerkannte (internationale) Berechtigung im Sinne des GuKG idgF und eine zweijĂ€hrige Berufserfahrung im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege

oder

die allgemeine Hochschulreife fĂŒr österreichische UniversitĂ€ten oder Fachhochschulen (analog § 64 UG idgF) und die Berufsberechtigung im gehobenen Dienst fĂŒr Gesundheits- und Krankenpflege bzw. eine gleichwertige, anerkannte (internationale) Berechtigung im Sinne des GuKG idgF und ein Empfehlungsschreiben des Dienstgebers

FĂŒr das 2. Semester (ausgenommen ULG Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich): Zulassung nach erfolgreichem Abschluss des 1. Semesters an einer postsekundĂ€ren Bildungseinrichtung (UniversitĂ€t, FH)

Abschluss
Nach positiver Erbringung sĂ€mtlicher vorgesehener Leistungsnachweise wird den Absolventinnen und Absolventen des UniversitĂ€tslehrganges die Zusatzbezeichnung „Akademische/r Experte/in“ verliehen und ein Abschlusszeugnis der Medizinischen UniversitĂ€t Graz ausgestellt (vgl § 87a Abs 2 UG idgF und § 11 Abs 2 GuKG idgF).

Außerdem wird den Absolventinnen und Absolventen ein Diplom, das zur AusĂŒbung der Spezialaufgabe berechtigt, ausgestellt