Genehmigungswerber-Formular
FĂŒr die Veröffentlichung von nicht redaktionellen BeitrĂ€gen mit Bezug zur KAGes und/oder ihren Einrichtungen ist das KAGes Genehmigungswerber-Formular auszufĂŒllen und die darin enthaltenen Vorgaben zu berĂŒcksichtigen.
Das betrifft vor allem Anfragen von Dienstleistungsunternehmen, die ihre Arbeit fĂŒr die KAGes als Referenz anfĂŒhren wollen.
Das Formular ist inkl. geplanter Verwendungsvorschau mit ausreichend Zeit (lt. Beschreibung auf Seite 2 des Formulars) an die KAGes Stabsstelle Unternehmenskommunikaton zu ĂŒbermitteln. BeitrĂ€ge dĂŒrfen dann erst nach ausdrĂŒcklich erteilter Freigabe verwendet bzw. veröffentlicht werden.